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   BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79   

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https://dejure.org/1980,17135
BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79 (https://dejure.org/1980,17135)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1980 - V ZR 100/79 (https://dejure.org/1980,17135)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - V ZR 100/79 (https://dejure.org/1980,17135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1981, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
    Der Senat hat in der nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 1. Juni 1979 (BGHZ 74, 370) darauf hingewiesen, daß nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag der Käufer in der Regel das Risiko trägt, daß der Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwendet werden kann.
  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71

    Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
    Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist der endgültigen Unmöglichkeit nur dann gleichzusetzen, wenn es die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (allgemeine Meinung, vgl. BGH LM aaO; MDR 1972, 504; Staudinger/Löwisch, BGB 12. Aufl. § 275 Rdn. 24 m.w.N.; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 275 Rdn. 21).
  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
    Unmöglichkeit tritt erst ein, wenn die Genehmigung endgültig versagt wird (BGKZ 37, 237, 240; BGH NJW 1969, 837; WM 1978, 18).
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79
    Unmöglichkeit tritt erst ein, wenn die Genehmigung endgültig versagt wird (BGKZ 37, 237, 240; BGH NJW 1969, 837; WM 1978, 18).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    cc) Zu keinem anderen Ergebnis kommt man, wenn man, eingedenk des Grundsatzes, daß die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (Senat, Urteil vom 3. Oktober 1980, V ZR 100/79, WM 1981, 1415), dem hypothetischen Willen der Vertragsschließenden eine Lösung des Konflikts zu entnehmen versucht.
  • OLG Dresden, 29.09.2000 - 18 U 480/00

    WGG

    Zwar setzt die Rechtsprechung ein zeitweiliges Erfüllungshindernis der endgültigen Unmöglichkeit dann gleich, wenn es die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsparteien die Einhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (so: BGH WM 1981, 14 f., 14).

    Gelingt es dem Käufer nicht, das Verwendungsrisiko auf die eine oder die andere Weise auf den Verkäufer abzuwälzen, oder hält er eine solche Sicherung - sei es auch nur, weil er das verbleibende Risiko für gering erachtet, - nicht für erforderlich, so ist es in der Regel auch aus Billigkeitsgründen weder geboten noch zulässig, ihm dieses Risiko von Rechts wegen abzunehmen (BGH, a.a.O.; WM 1981, 14 f., 15; WM 80, 800 f., 801; NJW 1987, 2674 ff., 2676).

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 204/01

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen nachträglich entfallener

    Erweisen sich, wie hier, die beiderseitigen Vorstellungen der Vertragspartner über die Durchführung eines Bauvorhabens als irrig, ist zunächst zu klären, ob dem Vertrag im Wege der ergänzenden Auslegung zu entnehmen ist, welche Regelung die Parteien getroffen haben würden, wenn sie an ein Scheitern des Bauvorhabens gedacht hätten (Senatsurt. v. 3. Oktober 1980, V ZR 100/79, WM 1981, 14, 15).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 340/97

    Verzug des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

    Einer Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage geht die Prüfung einer ergänzenden Vertragsauslegung vor (vgl. Senat, Urt. v. 3. Oktober 1980, V ZR 100/79, WM 1981, 14).
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